Info-Seite der Gruppe Lippe-Detmold

Bewegung:

Anleitung zur Bewegung durch geschulte Übungsleiter für das Krankheitsbild Morbus Bechterew.
Die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (DVMB) bietet Bechterew Patienten die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe. Ihre örtlichen Gruppen bieten regelmäßige Gymnastik, so auch in Detmold. Die Erfahrung zeigt, dass es zu Hause oft nicht gelingt, den »inneren Schweinehund« zu überwinden, oder es gibt nicht die Möglichkeit, um wirklich regelmäßig das nötige Gymnastikprogramm durchzuführen. In der Gruppe von Mitpatienten ist jeder motivierter und außerdem macht es mehr Spaß.
 

Daher steht die wöchentliche Gymnastik im Vordergrund
Sie ist das A und O für uns.

Neben der täglichen Gymnastik zu Hause ist es notwendig, wöchentlich zur Korrektur und Überwachung mit mobilisierenden Übungen das Angebot in der örtlichen DVMB-Gruppe wahrzunehmen.

Unser Therapieangebot wurde durch den Behinderten-Sportverband Nordrhein-Westfalen (BSNW) zertifiziert. Unsere Gruppe und unsere Therapeuten verfügen über entsprechende Zertifikate.

Wassergymnastik

Wir bieten im
> Rehazentrum Bad Meinberg <,
Yogaweg 3 (ehem. Wällenweg 46)
32805 Horn-Bad Meinberg

im modernen Bewegungsbad eine qualifizierte Wassergymnastik unter fachlicher Anleitung an.
Jeden Donnerstag von 20.00 Uhr bis 20.45 Uhr
Wir treffen uns 15 Minuten vor Beginn vor dem Rehazentrum und gehen gemeinsam ins Bewegungsbad.
 

Gruppensprecher:

Claudio Berthold , Tel: 05232 6915368

E-Mail: lippe-detmolddvmb-nrwde

Stellvertretende Gruppensprecherin:

Nicole Berthold, Tel.: 05232 6915368

E-Mail:lippe-detmold(at)dvmb-nrw.de

Wichtiger Hinweis:

Auf die bestehenden Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen wird hingewiesen.
Jegliche Nutzung der Fotos außerhalb des vorstehend aufgeführten Zusammenhangs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der abgebildeten Personen zulässig.

Es ist uns eine besondere Freude, das was vielen Morbus-Bechterew-Betroffenen Spaß bei der Ausführung von Bewegungssportarten macht, auch anderen zu zeigen. So hat u.a. die Recklinghäuser DVMB-Gruppe beschlossen, über ihre sportlichen Aktivitäten einen Videoclip zu drehen. Nordic Walking und Fahrradfahren sind seit Jahren bei ihnen wiederkehrende Aktivitäten, die die Gruppe intensiv pflegt. Was stand da näher, als dies in einem Video festzuhalten und allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.

So entstanden unter tatkräftiger Mitwirkung der Gruppenmitglieder der Film:

Ganz aktuell hat der Bundesverband einen Film über die Vorteile des Nordic Walking gedreht.

 - Nordic Walking bei Morbus Bechterew

In der DVMB Gruppe Herne ist Volleyball eine feste Größe in der Bewegungstherapie. Deren Motivation und Freude am Spiel sehen sie hier:

- Volleyball bei Morbus Bechterew

Wir, die DVMB Gruppe Lippe-Detmold wollen mit diesen kurzen Videoclips Anregung dazu geben, was an vielfältigen Bewegungsübungen für Morbus Bechterew Betroffene möglich ist. Vielleicht finden auch wir an diesen atraktiven Sportarten gefallen und übernehmen demnächst die eine oder andere in unser Programm.


Begegnung:

Geprägtsoll unser Gruppenleben durch ein sich immer stärker steigendes soziales Zusammenleben sein.
Der Entschluss, in eine Selbsthilfegruppe zu gehen, bedeutet, die Krankheit zu akzeptieren und sich aktiv mit ihr auseinanderzusetzen. In einer Selbsthilfegruppe haben alle das gleiche Ziel, alle ziehen an einem Strang, um ihre Beweglichkeit so lange wie möglich zu erhalten und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken. Somit tragen wir zur Verbesserung körperlicher und seelischer Gesundheit bei, um den eigenverantwortlichen Umgang mit der Krankheit zu erlernen, damit eine Verschlimmerung verhindert wird.
Gemeinsame Therapiefahrten, Radtouren und viele andere Aktivitäten bringen die MB Erkrankten auf andere Gedanken, lenken von den alltäglichen Beschwerden ab, wenn auch nur für kurze Zeit. Bewusst werden Familienangehörige und Freunde in die Gruppenaktivitäten mit eingebunden.
Dies ist nur dort realisierbar, wo sich Morbus-Bechterew-Betroffene für ihre Leidensgenossen engagieren und einsetzen.

Beratung:

Arztvorträge und weitere Informationsveranstaltungen
Neben der Beratung zur Alltags- und Krankheitsbewältigung für Betroffene wollen wir regelmäßige Informationsveranstaltungen und Arztvorträge über Bechterew-spezifische Themen, aber auch praktische Anleitungen wie z. B. zum Thema "Gesunde Ernährung" ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes unserer Detmolder Selbsthilfegruppe werden.

Vorgesehen sind u.a. an Informationsveranstaltungen über:

  • Medizinische Vorträge über neue Medikationen oder über Begleiterkrankungen,
  • Möglichkeiten von Kuranwendungen,
  • Alternative Behandlungsmöglichkeiten wie Akupunktur oder Akupressur,
  • Theoretische und praktische Ernährungsberatung,
  • Klärung von Rechtsfragen bezüglich Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten.

Nach Terminabsprache werden wir auch gerne individuell frischdiagnostizierte Bechterewkranke beraten.

Infos für Gruppenmitglieder

Einen besonderen Service bieten wir unseren Gruppenmitgliedern an. Die umfangreiche Schriftenreihe des DVMB Bundesverbandes mit vielen nützlichen Informationen über das Krankheitsbild Morbus Bechterew und hilfreichen Tipps zur Krankheitsbewältigung, können sie, ebenso wie die Broschüren des DVMB-LV NRW, bei der Gruppenleitung kostenfrei ausleihen.Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Hefte der Schriftenreihe finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes. Dort finden Sie im Literaturangebot weitere Fachbücher rund um das Thema Rheuma / Morbus Bechterew. Bei Interesse haben Sie dort die Möglichkeit, diese Literatur auch direkt zu bestellen.

Wir stellen uns vor:

Seit Mai 2014 trifft sich die DVMB-Gruppe Lippe-Detmold um Morbus-Bechterew-Patienten aus Detmold und den angrenzenden Städten regelmäßig zur Gymnastik und zum Erfahrungsaustausch.
Geleitet wird die Selbsthilfegruppe von Claudio Berthold aus Detmold. Er steht an der Spitze eines Leitungsteams. Alle wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gruppenarbeit werden nach gemeinsamer Beratung und entsprechender Arbeitsteilung getroffen. Diese Form der Gruppenführung hat sich in vielen DVMB Gruppen bestens bewährt. Durch gemeinsame Überlegungen werden erfahrungsgemäß immer wieder gute Ideen und Vorschläge eingebracht, um die Gruppe mit neuem Leben zu füllen.

Erste Hilfe nach der Diagnose

Sie haben vom Arzt die Diagnose >Morbus Bechterew< oder >Spondylitis ankylosans< bekommen? Vielleicht sprach er auch von einer >Spondyloarthritis<? Alle die Bezeichnungen beschreiben ein Erkrankungsbild das zum gleichen rheumatischen Formenkreis gehört.
Kurz und kompakt erhalten Sie erste wichtige Informationen, wenn Sie vorstehende Diagnose erhalten haben und sich nun mehr Fragen auftun als es an Antworten zu geben scheint auf der Seite des Bundesverbandes.

Tipps, Hinweise, und guter Rat

Ein kleiner Schritt ist gemacht. Erste Tipps sind eingestellt. Dennoch befindet diese Seite weiter im Aufbau.
Bitte teilen Sie uns wichtige Tipps mit, die wir unbedingt weitergeben sollten.

Wussten Sie, dass...
wer sich ehrenamtlich engagiert, damit seine Lebenserwartung erhöht - vorausgesetzt, dass dieser Einsatz selbstlos ist. Das behaupten Forscher der University of Michigan in der Zeitschrift "Health Psychology". "Freiwilliges Engagement gibt den Handelnden selbst Sinn und bringt ihnen Vorteile.

"Ein Mensch, der sich eine Aufgabe gibt, gibt sich nicht auf"
Prof. Dr. G. Uhlenbruck – Immunologe

Hier wird immer ein guter Tipp unseres Geschäftsführers Ludwig Hammel stehen.

Dieser Tipp ist einer von vielen, die im Morbus-Bechterew-Gymnastik-Kalender zu finden sind. Diesen nützlichen Kalender erhalten Sie in der Geschäftsstelle der DVMB.
Hier geht es zum Bestellformular

Ludwig sagt:
Seien Sie Ihrem Körper gegenüber so ehrlich und führen Sie Ihre Gymnastik täglich durch.
Im akuten Schub ist eine Pause sinnvoll und notwendig.

Sozialrechtliche Fragen um Morbus Bechterew

Als Mitglied der DVMB erhalten Sie nach einem Jahr Zugehörigkeit eine individuelle Fachberatung in sozialrechtlichen Fragen durch die Justitiarin der DVMB, Frau Rechtsanwältin Meike Schoeler, Schladenweg, 34560 Fritzlar, Tel: 05622 7 01 18. Sie berät in allen mit der Erkrankung Morbus Bechterew zusammenhängenden Rechtsfragen. Die Beratung erfolgt in der Regel telefonisch oder auf schriftlichem Wege. Kontakt zu ihr per E-Mail: schoeler(at)bechterew.de

Rechtsanwältin Schoeler bzw. die Mitarbeiter der Kanzlei stehen zur Beratung von Montag bis Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr und von 14:00 - 17.30 Uhr zur Verfügung.
Die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. schult seit dem Jahr 2005 Juristen, welche in ihrer Tätigkeit als Schwerpunkt Sozialrecht haben. Wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Juristen in Ihrer Angelegenheit sind, können Sie den einen oder anderen aus der Liste auf der folgenden Seite kontaktieren.
"Bechterew Recht" aus der Schriftenreihe Nr. 4 der DVMB ist als 'Loseblattsammlung' gründlich überarbeitet, aktualisiert und den modernen Bedürfenissen der Mitglieder angepasst worden und nun auf CD erschienen. Hier wird speziell auf die Probleme von chronisch kranken Menschen, insbesondere von Morbus Bechterew Patienten eingegangen. Über eine Suchfunktion kann nach Schlagworten gesucht werden. In 11 Kapitel werden für uns wichtige Themen im Sozialrecht behandelt und helfen Schwerbehinderten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hilfreiche Tipps, Verhaltensweisen, Muster und Vorlagen runden diesen wichtigen Ratgeber auf CD ab, der für nur 5 € in der Bundesgeschäftsstelle zu beziehen ist.

Privatabrechnung für  Knochendichtemessung

- Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. April 2014 -

Jahrelang hatte die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss dafür gekämpft, dass die Knochendichtemessung zur Erkennung einer Osteoporose eine Kassenleistung auch bei Risikopatienten wird. Erfolgreich: Nach dem Beschluss im April 2013 können seit 1. Januar 2014 Ärzte endlich die Knochendichtemessung mit den gesetzlichen Krankenkassen problemlos abrechnen. Doch nach wie vor wird dieser Beschluss nicht oder unzureichend umgesetzt: Betroffene Frauen und Männer erhalten die Messung häufig nur auf eigene Kosten.

Trotzdem wird von erheblichen Problemen bei der Abrechnung Knochendichtemessung berichtet. So weigern sich Ärzte immer wieder, die Leistung für das vereinbarte Entgelt zu erbringen. In einigen Fällen wurden die Patienten wohl falsch von den Ärzten informiert: So wird ihnen mitgeteilt, dass diese Leistung nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sei und daher von den Patienten selbst getragen werden müsse. Teilweise werden auch die Genehmigungen für die Messgeräte – als Qualitätsvoraussetzung zur Abrechnung - zurückgegeben, um dann die Leistung privatärztlich abzurechnen. Sogar einige Krankenkassen informieren falsch.

Aus Sicht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss widerspricht ein solches Vorgehen den Regelungen der Bundesmantelverträge: Danach verstoßen Vertragsärzte gegen ihre Pflichten, wenn Sie Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung beeinflussen, obwohl ihnen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zustehen.

Ferner müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, dass eine bestimmte Leistung in Ihrem Bezirk den Patienten flächendeckend angeboten wird.

Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Patienten- und Selbsthilfe-organisationen die Landesgesundheitsministerien angeschrieben, um nun endlich eine Umsetzung der Regelungen zu erreichen. “Es kann nicht sein, dass Patienten ihnen zustehende Leistungen selbst bezahlen oder lange Wege hierfür in Kauf nehmen müssen“ so Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten nun endlich die Umsetzung der Regelung sicherstellen und damit ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen.

Ansprechpartner:
Dr. Siiri Doka, stv. Sprecherin im Unterausschuss Methodenbewertung, BAG SELBSTHILFE, Tel. 030/31006-56; E-Mail: siiri.doka@bag-selbsthilfe.de

Es ist ein großes Ärgernis, dass zwar nach jahrelangen Beratungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss die Erstattungsfähigkeit der Knochendichtemessung im ambulanten Bereich erstritten wurde, dass aber in der Anwendungspraxis viele Ärztinnen und Ärzte sich nach wie vor auf den Standpunkt stellen, dass diese Leistung von den Patientinnen und Patienten privat zu finanzieren sei.

Nun hat der GKV-Spitzenverband mit einem Rundschreiben vom 06.05.2014 reagiert.

Betroffene Mitglieder können dieses Rundschreiben downloaden, damit sie sich künftig in Arztpraxen besser durchsetzen können.

Gesetzlich Krankenversicherte können umfassende Auskunft darüber verlangen, welche medizinischen Leistungen für sie abgerechnet wurden. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) müssen sämtliche gespeicherten Sozialdaten herausgeben, wie das Bundessozialgericht (BSG) am 2. November in Kassel entschied (Az: B 1 KR 12/10 R).

Einige gesetzlich Krankenversicherte werden möglicherweise in den nächsten Wochen Post von ihrer Krankenkasse erhalten. Diese möchte von ihrem Mitglied einen Zusatzbeitrag erheben. Möglich gemacht hat dies die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesundheitsreform, das sogenannte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Den Krankenkassen ist es erlaubt – ohne individuelle Einkommensprüfung – einen monatlichen Betrag von bis zu 8 Euro verlangen. Wie es im Moment aussieht ist damit zu rechnen, dass viele Krankenkassen von dieser Möglichkeit einer zusätzlichen Einnahme Gebrauch machen werden. 

Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. §§ 41 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe) müssen diesen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nicht zahlen. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 4 SGB XII. Danach muss der Sozialhilfeträger auch den Zusatzbeitrag entrichten, wenn er den Beitrag zur Krankenversicherung leistet.

Diese Vorschrift ist gem. § 42 Nr. 4 SGB XII für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, entsprechend anwendbar. Sie gilt nicht für den Personenkreis, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhält.

Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben möchte, obwohl der Beitrag zur Krankenversicherung vom Sozialhilfeträger übernommen wird, sollte die Kasse somit auf diese im Gesetz vorgesehene Befreiung von der Zahlungspflicht hingewiesen werden.

Die Stärkung Ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten als Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Auf institutioneller Ebene sind die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen berechtigt, Ihre Interessen in Beratungsprozesse einzubringen. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kümmert sich um Ihre Belange. Auf individueller Ebene bestimmen Sie als Patientin und Patient, wenn es um Ihre Therapie geht. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder die Patientenquittung sorgen darüber hinaus für mehr Transparenz.

Ein Behandlungserfolg kann trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen. Bei Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention ist Ihre Würde und Integrität als Patientin oder Patient zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.
Umfassende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit.

Der DPWV gibt folgendes zur Kenntnis:
Die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder haben sich auf einer Sitzung der Rundfunkkommission auf ein einfacheres und gerechteres Rundfunkfinanzierungsmodell geeinigt. So werde es in Zukunft keine Rundfunkgebühr mehr auf Geräte, sondern einen Rundfunkbeitrag pro Haushalt in einer Wohnung und pro Betriebsstätte geben.
Zur Neuordnung der Rundfunkgebühr ist bisher nur ein Eckpunktepapier bekannt.

Im Bereich der Befreiungen für natürliche Personen soll es wohl bei der Befreiung für Personen bleiben, die existenzsichernde Leistungen erhalten. Darüber hinaus besteht bislang für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen RF und für Empfänger von Hilfe zur Pflege nach SGB XII eine einkommensunabhängige Befreiung (§ 6 Abs. 1 Ziffer 7 bis 9). Hier ist nach den Eckpunkten an einen ermäßigten Beitrag gedacht.

Morbus Bechterew bedeutet erhöhte Verletzungsgefahr für Wirbelsäule und Rückenmark. Deshalb:

- Nie ohne Sicherheitsgurt!
- Kopfstütze bis 7 cm über Augenhöhe, höchstens 3 cm Abstand vom Kopf (evtl. Aufpolsterung)
- Airbag für Morbus-Bechterew-Patienten noch nützlicher als für Gesunde
- Evtl. durch Zusatzspiegel für gute Rundumsicht sorgen
- Eindeutige Sprachregelung mit dem Beifahrer (noch drei oder noch frei?)
- Rettungspersonal auf die Risiken aufmerksam machen (DVMB-Aufkleber)
- Sitzen in krummer Haltung fördert Unaufmerksamkeit, Schmerzen und Verkrümmung.
   Deshalb:
  - Sitzfläche nicht zu niedrig und nicht nach hinten geneigt
  - Pausen zum Strecken und Bewegen!

Mehr zu diesem Thema im Heft 10 der DVMB-Schriftreihe

Unfall-Ambulanzen wissen oft nicht genau, was bei der Erstversorgung eines Morbus-Bechterew-Patienten nach einem Unfall zu beachten ist.

Rettungskräfte informieren
Es ist wichtig, dass Morbus-Bechterew-Patienten die Sanitäter über ihre Krankheit informieren oder einen sichtbaren Hinweis bei sich haben, um eine sachgerechte Behandlung sicherzustellen. Am besten mit einem Notfallaufkleber der am/im KFZ befestigt ist (in der Bundesgeschäftsstelle erhältlich) und ein Notfall-Merkblatt, welches mit dem Personalausweis mitgeführt wird. Dieser befindet sich zum Ausschneiden hier, oder im Morbus-Bechterew-Journal 123 auf Seite 13.

Von dem Standardvorgehen wie Rettungssanitäter gemäß ihrer Ausbildung bei der Unfallbergung vorgehen muss abgewichen werden, sobald ein Morbus-Bechterew-Betroffener nach einem noch so geringfügigen Ereignis über Rückenschmerzen klagt.

Lagerung
Wenn ein Rettungssanitäter einen Morbus-Bechterew-Patienten behandeln muss, der wegen eines trivialen Ereignisses Rückenschmerzen hat, muss er ihn so behandeln, als ob sich der Verunglückte eine instabile Wirbelfraktur zugezogen hat, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Es ist daher äußerst wichtig, bei der Lagerung des Rückens und des Kopfs vorsichtig zu sein. Und um die vermutete Fraktur zu stabilisieren, ist es wichtig, viele Polsterungen in Form von Wolldecken, Kissen, Schaumstoffen und Handtüchern zu verwenden.
Falls die Wirbelsäule krumm versteift ist, muss der Kopf mit einem Kissen geeigneter Dicke so gestützt werden, wie es der Wirbelsäulenverkrümmung entspricht. In gewissen Fällen ist es vielleicht am besten, wenn der Patient auf der Seite liegt.
Als Grundregel gilt: Es darf nie versucht werden, die Wirbelsäule oder den Nacken in eine bestimmte Form zu zwingen.
Man darf nur die jeweils angetroffene Stellung stützen. Die Halsstellung darf nicht geändert werden, damit ggf. ein Korsett passt. Falls das Korsett nicht passt, sollte es auch nicht angelegt werden.

Beatmung
Morbus-Bechterew-Patienten sollten nicht im Standard-Verfahren intubiert werden. Eine Alternative zur ausbildungsgemäßen endotrachealen Intubation (der Beatmungsschlauch
wird durch den Kehlkopf in die Luftröhre eingeführt) ist die einfache Beatmung mit einer aufblasbaren Maske, um die Atmung zu unterstützen.

Mit seiner neuen Informationsbroschüre „Entscheidungen zum Nutzen von Patienten und Versicherten“ gibt der G-BA anhand ausgewählter Beispiele Einblick in seine Arbeit. Zielgruppe sind Journalistinnen und Journalisten, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten, Beratungsinstitutionen sowie Studierende und Auszubildende aus Berufen des Gesundheitswesens.

In einer gut verständlichen Sprache werden anhand exemplarischer Patientengeschichten Entscheidungen des G-BA vorgestellt. Leser finden zu allen Beispielen vertiefende Informationen zu den Aufgaben des Gremiums.
Die kompakte Kurzvorstellung im praktischen A5-Format ergänzt das bisherige Informationsangebot bestehend aus Website, Geschäftsbericht, Flyern und Online-Newsletter. Die Broschüre steht auf der Website zum Download bereit und kann auch in Druckversion bestellt werden (info@g-ba.de).
www.g-ba.de/downloads/17-98-3647/G-BA_Informationsbroschuere_Web_10-01-2014.pdf

In der Zeitschrift "med-online" (04/2009) ist ein interessanter Artikel "Pillen trotz Schwangerschaft". Viele Erkrankungen können unbehandelt zu einer Gefahr von Mutter und Kind werden. Doch welche Arzneimittel kann man einer Schwangeren in solchen Fällen bedenkenlos empfehlen? Auf dem Portal www.embryotox.de finden Ärzte, Apotheker und Interessierte unabhängige Informationen zur Verträglichkeit der wichtigsten Medikamente sowie zur Behandlung häufiger Krankheiten in Schwangerschaft und Stillzeit.

Besser nicht!
Bei jedem fünften Verkehrsunfall sind Medikamente im Spiel. Oft ist aber auch eine Krankheit ein wichtiger Grund, sich besser nicht mehr selbst ans Steuer zu setzen.
Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Gemäß einer Meldung des unabhängigen Non-Profit-Reportagedienstes obx-medizindirekt, gibt es viele Gründe, die zu einem Unfall führen können. Medikamente sind ein wichtiger Risikofaktor. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen hat ergeben, dass rund 20 Prozent aller Arzneimittel das Reaktionsvermögen herabsetzen und dass jeder fünfte Unfall unter dem Einfluss von Medikamenten verursacht wird. Schon übliche Grippemittel können, je nach enthaltenen Wirkstoffen, die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken, ebenso wie bestimmte Medikamente, die zu Müdigkeit, Veränderungen der Reaktionsfähigkeit oder Fehleinschätzungen von Situationen führen.
Gleiches gilt für Schlaf- oder Beruhigungsmittel mit dem Wirkstoff Diazepam, Midazolam oder Flunitrazepam, die auch gegen Angststörungen oder Muskelverspannungen eingesetzt werden. Antihistaminika in Allergiemitteln oder Hustenblocker haben ähnliche Wirkungen. Auf dem Beipackzettel sind Hinweise zur Einschränkung der Fahrtüchtigkeit nachzulesen – nutzen Sie diese Information und fragen Sie in der Apotheke nach!

Doch nicht nur die Einnahme von Arzneien, Alkohol oder Drogen beeinflussen die Fahrtauglichkeit. Auch chronische Krankheiten, Demenz, Durchblutungsstörungen, Herzerkrankungen oder vermindertes Sehvermögen können die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr erheblich herabsetzen.

Nach der deutschen Fahrerlaubnis- Verordnung darf jemand, der „sich infolge körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet“. Ein Diabetiker zum Beispiel kann fahruntauglich werden, wenn er in eine Unterzuckerung gerät. Asthmapatienten können bei Anfällen von Atemnot zur Unfallgefahr werden, ebenso wie Herzpatienten, die am Steuer einen Anfall von Angina pectoris erleiden.
Starke Schmerzen, etwa nach einer Sportverletzung oder fiebrige Erkrankungen können die Fahrfähigkeit ebenso mindern wie Stress und starke Übermüdung. Was viele nicht wissen: Stress ist häufig die Ursache für Unfälle. Das Unfallrisiko beim Autofahren unter Stress ist fünfmal so hoch wie unter entspannten Bedingungen.
Immer wieder taucht die Forderung auf, ältere Menschen nicht mehr ans Steuer zu lassen. Alter allein ist aber kein ausreichender Grund für ein Fahrverbot. Ein gesunder 90-Jähriger kann unter Umständen problemlos Auto fahren, während ein 25-Jähriger fahruntauglich ist, weil er wegen einer Allergie bestimmte Antihistaminika einnimmt, die müde machen.

Häufig mehren sich mit den Jahren aber die körperlichen Beeinträchtigungen. Nachlassende Sehtüchtigkeit und Hörfähigkeit können allein schon die Fähigkeit zum Autofahren vermindern. Kommt noch die Einnahme bestimmter Medikamente hinzu, bleibt nur eines: Hände weg vom Steuer!

Aktuelles aus der Gruppe Lippe-Detmold

Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, hier über wichtige und wissenswerte Informationen kurzfristig zu berichten.
In der Rubrik Tipps & News werden hilfreiche Anregungen aus dem Gesundheitswesen und zur Alltagsbewältigung gegeben.
Den aktuellen Gruppenflyer finden Sie hier.