Kassenseminar im Berufsförderungswerk Dortmund am 06.11.2021

von Willi Frings, Detmold

Nachdem im Jahr 2020, bedingt durch Corona, das jährliche Kassenseminar abgesagt werden musste, konnte es in 2021 am 06. November nun endlich stattfinden. Es standen wichtige Themen auf dem Programm – Änderungen unserer „Ordnung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen“, die Ehrenamtspauschale, Abrechnung Rehasport, Arbeits- oder Honorarvertrag und unsere alljährliche Unterweisung in die Kassenprüfung.

Nach einem stärkenden zweiten Frühstück begrüßte der Schatzmeister Willi Frings die Teilnehmer. Er stellte den Programmablauf des Seminars vor, ebenso die durch Corona bedingten Änderungen im Tagesverlauf, wie Pausen, Lüften und Abstands- und Hygiene-Regelungen.

Danach legten wir mit den Änderungen in unserer „Ordnung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen“ los. In 2020 wurde diese Ordnung ergänzt um den § 10 Aufmerksam- und Annehmlichkeiten. Nun ist klar geregelt, wann, zu welchen Anlässen und in welcher wertmäßigen Höhe sowie vor allen Dingen in welcher Art und Weise dies geschehen darf. Dabei muss unterschieden werden, ob der Anlass in der Person (z B. Hochzeit, Krankenhausbesuch usw.) oder im Vereinsgeschehen (z. B. Sommerfest. Ausflug) begründet ist. Die Höhe der Aufmerksam-/Annehmlichkeiten ist durch die Höhe des Mitgliedsbeitrages (Beitrag an den Bundesverband) gedeckelt, da ansonsten eine unerlaubte Begünstigung vorliegen würde. Ebenso dürfen niemals Geldgeschenke überreicht werden.

In diesem Zusammenhang wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Mitgliedsbeitrag nur an den Bundesverband entrichtet werden kann. Bei Zahlungen innerhalb der Gruppe handelt es sich, wie auch in der „Geschäftsordnung für Gruppen“ erwähnt, um Kostenumlagen für die Aufwendungen der Selbsthilfe oder um Zuzahlungen für das Sport- und/oder Rehasportangebot.

Als nächster Programmpunkt stand die Erhöhung der Ehrenamtspauschale ab dem 01.01.2021 auf jährlich 840 € und ebenso der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € an. Die Ehrenamtspauschale kann für ehrenamtlich tätige Mitglieder als Entschädigung/Anreiz für freiwillig geleistete Arbeit gezahlt werden, die Übungsleiter-pauschale für bestimmte Tätigkeiten, z. B. unseren Übungsleitern. Voraussetzung für beide Pauschalen: Der Verein muss gemeinnützig sein.

Nach einer kurzen Verschnauf- und Lüftungspause ging es weiter. Wie jedes Jahr war auch die Abrechnung des Rehasports Thema beim Kassenseminar. Bedingt durch Corona gibt es nicht nur unterschiedliche Kostenerstattungssätze zwischen Primär- und Ersatzkassen sowie der Rentenversicherung. Sie sind auch noch zeitlich unterschiedlich begrenzt. Dies erschwert zusätzlich den Abrechnern in den Gruppen ihre Arbeit.

Angestellter oder Selbstständiger – hierzu erläuterte Willi Frings das Arbeitsverhältnis der Übungsleiter in unseren Gruppen. Hier hat sich der Honorarvertrag seit vielen Jahren bewährt. Vorteile einer selbstständigen Übungsleitertätigkeit für die Gruppen: Befreiung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen, Entfall von Beitrags- und Meldepflichten. Voraussetzung dafür: Honorarvertrag und strikte Einhaltung der in diesem Vertrag genannten Regelungen. Nun ging es in die wohlverdiente Mittagspause mit köstlicher und umfangreicher Verpflegung in der Betriebskantine.

Gestärkt wurde nun der letzte Programmpunkt in Angriff genommen: Kassenprüfung, Aufgaben und Durchführung einer satzungsgemäßen Prüfung. Hierzu wurden den Teilnehmern Erläuterungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gruppen anhand des vorgegebenen Kassenprüfungsprotokolls gegeben. Für das zu erstellende Prüfungsprotokoll der Kassenprüfer wurden die einzelnen Prüfungspunkte durchgesprochen. Auch hier gab es wieder einen Exkurs zu den Bestimmungen in unserer Satzung bzw. der Geschäftsordnung für Gruppen.

Kurz nach 15.00 h war es geschafft. Willi Frings bedankte sich herzlich bei den Teilnehmern für ihr Kommen und wünschte ihnen eine gute Heimreise.

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